Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen für kaufmännische Schulungen, Beratung und Erstellung individueller Unterlagen
1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Einzelunternehmerin (im Folgenden "Auftragnehmerin") gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden "Auftraggeber"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Gegenstand ist die Erbringung von Beratungsleistungen im kaufmännischen Bereich (insbesondere Microsoft Office, Prozessoptimierung, Datenaufbereitung, ERP-bezogene Aufgaben), 1:1-Schulungen, Erstellung von Handbüchern sowie begleitende Dienstleistungen (im Folgenden "Leistungen"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsbeschreibung oder dem schriftlichen Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3 Angebot, Vertragsschluss, Leistungszeitraum Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin oder durch vorbehaltlose Ausführung der Leistung zustande. Termine und Zeiträume sind nach Verfügbarkeit und werden verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden.
4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufwendungsersatz Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Reisekosten, Fahrtzeiten, Spesen, Material- und Fremdkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, wenn nicht im Angebot enthalten. Bei Projektarbeiten mit vereinbarten Meilensteinen sind Teilzahlungen gemäß Zahlungsplan fällig.
5 Termine, Absage und Verschiebung Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen seitens des Auftraggebers sind bis 7 Kalendertage vor Termin kostenfrei möglich. Danach kann die Auftragnehmerin eine Ausfallentschädigung verlangen: bis 7–3 Tage vor Termin 50% des vereinbarten Honorars; ab 2 Tage vor Termin bzw. bei Nichterscheinen 100% des Honorars, soweit kein Ersatztermin kurzfristig wahrgenommen werden kann. Die Auftragnehmerin bemüht sich, im Fall höherer Gewalt oder Krankheit alternative Termine anzubieten; Ausfallhonorare werden dann auf das neue Datum angerechnet.
6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten in geeigneter Form zur Verfügung sowie ggf. Zugang zu Systemen, Testdaten oder Räumen. Eingereichte Unternehmensdaten sind auf ihre Vertraulichkeit und Zulässigkeit vom Auftraggeber zu prüfen; persönliche Daten dürfen nur nach rechtmäßiger Grundlage übermittelt werden. Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, berechtigen die Auftragnehmerin zur Anpassung von Zeitplan und Vergütung.
7 Nutzung von Unternehmensdaten, Datenschutz und Datensicherheit Die Auftragnehmerin verwendet während der Leistungserbringung in der Regel Unternehmensdaten des Auftraggebers zur praxisnahen Schulung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Nutzung dieser Daten zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet; Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung bzw. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Die Auftragnehmerin ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten; eine Haftung für Datenverlust ist jedoch auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begrenzt.
8 Urheber- und Nutzungsrechte Die Auftragnehmerin bleibt gemäß Urheberrechtsgesetz Urheberin der von ihr erstellten Inhalte. Mit vollständiger Zahlung der Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber jedoch ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an den erstellten Handbüchern und Dokumentationen ein. Dieses Recht umfasst insbesondere: - die Bearbeitung, Anpassung und Weiterentwicklung, - die Vervielfältigung und Verbreitung, - die Nutzung in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, - die Weitergabe an verbundene Unternehmen sowie beauftragte externe Dienstleister im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Der Auftragnehmerin bleiben lediglich die gesetzlich unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrechte vorbehalten. Eine Nennung als Urheberin ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Einräumung dieses umfassenden Nutzungsrechts ist in der vereinbarten Vergütung berücksichtigt.
9 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich bezeichneten oder aufgrund ihrer Natur vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich werden. 10 Haftung Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unbeschränkt. Für sonstige vertragliche Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf das Dreifache des für das jeweilige Projekt vereinbarten Honorars. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11 Gewährleistung Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Mängel werden nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Ersatzleistung behoben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessenen Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
12 Vertragsdauer, Kündigung Verträge mit eindeutigem Leistungszeitraum enden nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Beratungsverträge oder Betreuungsvereinbarungen werden für die vereinbarte Dauer geschlossen und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt eine Partei aus wichtigem Grund, sind bereits erbrachte Leistungen anteilig auf Grundlage der vereinbarten Honorare zu vergüten.
13 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. E-Mails genügen, sofern die Parteien die Authentizität einvernehmlich per E-Mail bestätigen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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